Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen in öffentlichen Schulen ist mit der Verfassung und der Religionsfreiheit nicht vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Das nordrhein-westfälische Schulgesetz muss nun korrigiert werden. Es sei dahingehend einzuschränken, „dass von einer äußeren religiösen Bekundung nicht nur eine abstrakte, sondern eine hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität ausgehen muss, um ein Verbot zu rechtfertigen.“ Die Schulministerin von Nordrhein-Westfalen, Sylvia Löhrmann, begrüßte das Urteil und erklärte, das Land werde Entscheidung unmittelbar umsetzen. bildungsklick.de/pm/93392/nrw-wird-entscheidung-unmittelbar-umsetzen/ (ws) Weitere Informationen: https://www.tagesschau.de/inland/kopftuch-109.html http://bildungsklick.de/a/93391/kein-pauschales-kopftuchverbot-an-schulen/